STARK FÜR SOZIAL BENACHTEILIGTE

SICHERN · FÖRDERN · ZUKUNFT

STARK FÜR SOZIAL BENACHTEILIGTE

SICHERN · FÖRDERN · ZUKUNFT
Bild: Pixabay

Ambulant Betreutes Wohnen

  • Anzahl der Spalten: 2
  • ID der Kontakt-Kategorie: 148
  • Unterseiten Modul: 120
  • Modulposition 1: forderer

Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) unserer Wohnungsnotfallhilfe ist ein Unterstützungsangebot im Rahmen der Hilfe nach §67 ff. SGB XII für Menschen, welche sich in besonderen sozialen Schwierigkeiten und Lebenslagen befinden. Ziel des Projektes ist es, einer Verschlimmerung der sozialen Schwierigkeiten vorzubeugen und diese durch eine sozialarbeiterische Begleitung und Unterstützung in allen Lebenslagen zu mindern oder gar zu beseitigen. Unser Angebot des ABWs umfasst sowohl Wohngemeinschaften mit zwei bis acht Personen im Stadtkreis Heilbronn, als auch die Begleitung im eigenen Wohnraum im Stadt- und Landkreis Heilbronn.

Weitere Angebote unserer Wohnungsnotfallhilfe sind das Aufnahmehaus (ambulante Maßnahme zur Bedarfsklärung), das Eingliederungsheim (stationäre/intensive Begleitung) sowie das Unterstützungszentrum uwi26 mit einer Tagesstätte (Freizeit-, Verpflegungs- und Beschäftigungsangebot) und Fachberatungsstelle (Anlaufstelle für obdach- und wohnungslose Menschen).

Wer kann das Ambulant Betreute Wohnen nutzen?

Wohnungslose Personen und Personen, die von einer Wohnungslosigkeit bedroht sind, können dieses Angebot wahrnehmen.
Die Leistung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht und finanziert sich durch die Unterstützung des wohnortabhängigen Sozialhilfeträgers.

Unsere Unterstützungsangebote für Sie

Das Hilfsangebot bietet vorübergehende Unterstützung, Beratung und individuelle Betreuung in allen persönlichen Belangen und Problemlagen. Die Begleitung erfolgt durch wöchentliche Einzelgespräche, Individualbegleitung und Lösungsabhandlung aller vorhandenen Problemlagen. Diese beinhaltet zum Beispiel die Sicherung des Wohnraums, Arbeits- und Ausbildungsplatzes, Lebensberatung und psychosoziale Hilfen, gesundheitliche Versorgung, den Umgang mit Behörden und Postbearbeitung, Schuldenregulierung, Anleitung, Beratung und Förderung in allen relevanten Bereichen und vor allem die Unterstützung in Zukunft ein möglichst eigenverantwortliches und selbständiges Leben zu führen.

Individuelle Angebote sind beispielsweise

  • Sozialpädagogische Begleitung bei der Verselbstständigung
  • Begleitung im eigenen Wohnraum, als auch im angemieteten Wohnraum der Aufbaugilde Heilbronn gGmbH
  • Hilfe-/Gesamtplanung durch zuständigen Sozialhilfeträger
  • Kontakt mit sozialpädagogischer Betreuung in der Regel 1-mal pro Woche
  • Krisenintervention
  • Unterstützung bei sozialadministrativen Angelegenheiten (Antragstellung, Geldverwaltung, Schuldenregulierung, etc.)
  • Unterstützung beim Aufbau und Erhalt von sozialen Beziehungen
  • Unterstützung bei Koordination von medizinischen, psychiatrischen oder auch sonstigen relevanten Maßnahmen


Ihr Weg zu uns

Die Aufnahme erfolgt durch die Anmeldung und Bewerbung über unsere Fachberatungsstelle in der Wilhelmstraße 26, in 74072 Heilbronn, als erste Anlaufstelle für Hilfesuchende. Die Maßnahme der Wohnungsnotfallhilfe (§67 ff. SBG XII) wird daraufhin mit Hilfe eines Mitarbeiters beim Sozialhilfeträgers beantragt. Bei einem Vorstellungstermin gibt es nachfolgend die Möglichkeit, sich selbst vorzustellen und vorhandenen Hilfebedarf zu äußern, als auch die Umfänge der Hilfs- und Wohnangebote des ABWs näher kennenzulernen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Bereitschaft, aktiv bei der Begleitung mitzuwirken und Verlässlichkeit zu zeigen. Hierzu zählt ebenfalls die regelmäßige Termineinhaltung, Integrierung gegebenenfalls in eine Wohngemeinschaft, Zuverlässigkeit, aktive Kooperation und Mitarbeit mit den zugewiesenen Pädagog*innen.

Zielsetzung

Ziel ist eine gesellschaftliche Integration auf Basis einer gesicherten Wohnsituation und Unterstützung für ein möglichst eigenverantwortliches und selbständiges Leben.

Vorhandene Kooperationen

Mit allen für unsere Klient*innen wichtigen Anbietern von Maßnahmen, wie Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Suchtfachärzt*innen und Therapeut*innen, dem Klinikum am Weißenhof, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Arbeitgebern, den relevanten Ämtern und Behörden, gesetzlichen Betreuer*innen und Betreuungsvereinen, Kirchengemeinden, Vereinen, Verbänden, den Arbeitshilfen und der Arbeitsvermittlung der Aufbaugilde, sowie allen weiteren Anbietern von Maßnahmen in der Region im Einzelfall wird eine enge Zusammenarbeit angestrebt.

Die Teilnahme am Ambulant Betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe findet üblicherweise im Anschluss an den Aufenthalt im Aufnahmehaus oder im Eingliederungsheim statt.
Voraussetzung hierfür ist die Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Haushaltsführung und zum selbstständigen Wohnen.