Arbeitsgelegenheiten (AGH) Anzahl der Spalten: 2 ID der Kontakt-Kategorie: 297 Unterseiten Modul: 0 Arbeitsgelegenheiten (AGH) richten sich als spezielles Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Deutschland insbesondere an langzeitarbeitslose Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) haben.Ziel ist, die Menschen schrittweise an den regulären Arbeitsmarkt heranzuführen. Merkmale von Arbeitsgelegenheiten Zusätzlichkeit: Die Arbeit muss zusätzlich sein, darf reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängen und muss gemeinnützigen Zwecken dienen.Öffentliches Interesse: Die Tätigkeiten müssen im öffentlichen Interesse liegen, beispielsweise Kultur, Bildung, Umwelt oder Soziales.Dauer: Arbeitsgelegenheiten sind befristet und dauern meist mehrere Monate. Eine Verlängerung ist möglich. Ziele von Arbeitsgelegenheiten Integration in den Arbeitsmarkt.Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit Arbeitsmöglichkeiten 30 Plätze in den Bereichen, Märkte, Hausmeisterhilfe, Werkstatthilfe, Unterstützung im Bereich Pflege, etc. INFOS KOMPAKT Rechtlicher Rahmen: Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere §16d und §16i SGB Sozialpädagogische Begleitung 30 Plätze