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STARK FÜR SOZIAL BENACHTEILIGTE

SICHERN · FÖRDERN · ZUKUNFT

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Foto: Pixabay

Schuldner- und Insolvenzberatung

  • Anzahl der Spalten: 2
  • ID der Kontakt-Kategorie: 149
  • Unterseiten Modul: 0
  • Modulposition 1: foerderer

 

Wir beraten Menschen, die:

  • in der Stadt Heilbronn wohnen und dort gemeldet sind
  • Sozialleistungen bekommen (z. B. Bürgergeld, Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung)
  • nicht selbständig sind oder waren
  • kein Haus oder keine Wohnung besitzen

Wir sind NICHT zuständig, wenn:

  • Sie nicht in Heilbronn wohnen
    → Bitte wenden Sie sich an die Schuldnerberatungsstelle des Landkreises Heilbronn, Rosenbergstraße 59, 74074 Heilbronn, Tel. 07131 3951-414, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Sie selbständig sind
  • Sie Immobilien besitzen

Was müssen Sie mitbringen?

  • Berechtigungsschein

→ Ohne Berechtigungsschein keine Beratung

Ausstellung durch:

Amt für Familie, Jugend und Senioren
Wilhelmstr. 23
74072 Heilbronn

Wer bekommt einen Berechtigungsschein?

Zum Beispiel bei Bezug von:

  • Wohngeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung

So gehen Sie vor:

  1. Berechtigungsschein beim Amt holen
  2. Danach bei uns melden per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 


 

Seit 1983 unterstützt die Schuldnerberatungsstelle der Aufbaugilde kostenlos Menschen in Heilbronn beim Thema Schulden, seit 1999 zusätzlich auch in der Insolvenzberatung (Zulassung beim Amtsgericht Heilbronn nach § 305 InsO). 

Seit 2022 bietet die Aufbaugilde in einer Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Durchführung einer spezialisierten Schuldnerberatung für Bürger*innen der Stadt Heilbronn an, die aufgrund von multiplen Schwierigkeiten von den sonstigen Angeboten nicht oder nur unzureichend erfasst werden.

Im Auftrag der Stadt Heilbronn konzentriert sich die gemeinsame Schuldnerberatung schwerpunktmäßig auf die Aufgabenwahrnehmung gemäß SGB II, III und SGB XII, um den Menschen in Heilbronn Hilfestellungen zu leisten, die durch Überschuldung in Not geraten oder bereits zahlungsunfähig sind.

Bei der Überschuldungsquote liegt Heilbronn in Baden-Württemberg auf Rang 3. Die Gesamtzahl von Heilbronner Bürger*innen in Beratung hat sich seit 2019 trägerübergreifend mehr als verdreifacht. Durchschnittlich hat eine zu beratende Person mittlerweile 13 Gläubiger.

 


 

Die Schuldnerberatung informiert: