STARK FÜR SOZIAL BENACHTEILIGTE

SICHERN · FÖRDERN · ZUKUNFT

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Energieberatung

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  • Unterseiten Modul: 120

 

  • Sie möchten Energie im Alltag einsparen und dadurch Kosten senken und die Umwelt schonen?
  • Sie haben stark gestiegene Energiekosten und die anstehenden Nachzahlungen oder erhöhte Abschläge übersteigen Ihr Haushaltsbudget?
  • Sie haben eine Behinderung und möchten eine Erstattung der Stromkosten für Ihre Hilfs-Mittel beantragen?

Wir unterstützen Sie gerne. Die Energieberatung ist kostenlos und vertraulich.
Informationen erhalten Sie bei uns auch in leichter Sprache.
Das Angebot wird gefördert durch den Energiefonds der Evangelischen Landeskirche Württemberg.

Strom sparen im Haushalt

  • Kühlschrank-Temperatur: 7 °C (Stufe 2 oder 3)
  • Gefrierschrank-Temperatur: -18 °C
  • Wasser für Tee oder Kaffee immer mit dem Wasserkocher kochen
  • Deckel auf Töpfe und Pfannen setzen
  • Kleinere Stufe wählen, sobald das Wasser kocht
  • Licht ausschalten, sobald ein Raum verlassen wird
  • Glüh- und Halogen-Lampen durch sparsame LEDLampen ersetzen
  • Geräte komplett ausschalten (kein Standby)
  • Waschmaschine komplett befüllen
  • Wäsche-Trockner nur dann nutzen, wenn es nicht anders geht
  • Sparsame Geräte kaufen: Achten Sie auf den Energieverbrauch und die Energieverbrauchskennzeichnung. Dunkel-Grün bedeutet besonders sparsam.

Warmwasser sparen

  • Durchlauferhitzer richtig einstellen
  • Geschirr mit der Spülmaschine spülen
  • Duschzeit verkürzen

Richtig Heizen und Lüften

  • 19 Grad Celsius genügen meist als Zimmertemperatur
  • Wenn möglich, keine Heizlüfter und Radiatoren verwenden. Diese verbrauchen sehr viel Strom
  • Heizungs-Thermostat auf Stufe 2 stellen
  • Bei langer Abwesenheit das Heizungs-Thermostat auf Eiskristall stellen (Frost-Schutz)
  • Lange Vorhänge vor den Heizkörpern entfernen
  • Kleidung nicht auf der Heizung trocknen
  • Im Winter: 3 x täglich Stoß-Lüften, Fenster nicht kippen, Wäsche draußen trocknen

 

Stromkosten-Erstattungen für Hilfsmittel können nach § 33 SGB V und § 40 SGB XI über Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen beantragt werden.