Ein Traum vieler Menschen ist, dass nach Ihrem Ableben ihr Nachlass noch Gutes bewirken soll. Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Aufbaugilde ist dies möglich. Sie haben damit die Gewissheit, dass Ihr Nachlass dazu beitragen wird, hier vor Ort die Not zu lindern. Als gemeinnützige Einrichtung sind wir bei Nachlässen von der Erbschaftssteuer befreit. Um die genaue Vorgehensweise zu klären, empfehlen wir diesen Schritt zunächst mit einem Fachanwalt oder einem Notar zu besprechen und sich dann an uns zu wenden. Herzlichen Dank für ihre Unterstützung.