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Diakonie und Caritas machen auf die schwieriger werdende Situation aufmerksam.

Zum Tag der Wohnungslosen am 11. September rufen die Diakonie und die Caritas in Baden-Württemberg dazu auf, die sogenannte ordnungsrechtliche Unterbringung flächendeckend in allen Landkreisen menschenwürdig zu gestalten. Wird eine Person unfreiwillig wohnungslos, ist die Kommune verpflichtet, sie vorübergehend unterzubringen.
 
Nach den Gesetzen aller 16 Bundesländer stellt die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, so ein Rechtsgutachten der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. Zur Beseitigung dieser akuten Gefahrenlage sind die zuständigen Behörden verpflichtet, Maßnahmen zur Beendigung dieser „Störung der öffentlichen Sicherheit“ zu ergreifen, beispielsweise durch die Einweisung in eine Unterkunft.
 
Viele Unterkünfte sind nach Erfahrung der kirchlichen Wohlfahrtsverbände aber schlecht ausgestattet und unter Hygienegesichtspunkten unzumutbar. Deshalb fordern die Verbände eine menschenwürdige Ausstattung und Unterhaltung der Unterkünfte durch die Kommunen. „Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum, auch bei einer kurzfristigen Unterbringung in einem Obdach“, sagen deren Vorstandsvorsitzenden.
 
„Auch in der Region Heilbronn haben immer mehr Kommunen große Schwierigkeiten geeignete Grundstücke, Gebäude und Wohnungen bereitzuhalten“, sagt Aufbaugilde-Geschäftsführer Hannes Finkbeiner. „Die Verteuerung im Immobilienbereich erschwert die Bereitstellung geeigneter Wohnungen und Gebäude ungemein.“
 
Wohnungslosigkeit betrifft mittlerweile die gesamte Gesellschaft. Der Wohnungsverlust steht oft am Ende einer langen Verkettung ungünstiger Lebensumstände. „Wir müssen uns von dem Bild des ‚typischen Obdachlosen‘ als älteren alleinstehenden Mann mit langem Bart verabschieden. Schon länger ist das Problem der Wohnungs- und Obdachlosigkeit auch in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, so Diakonie und Caritas. Insbesondere wohnungslose Frauen neigen dazu, sich auch aus Scham zu verstecken. Dabei sind sie häufig noch gefährdeter als Männer und werden öfter Opfer von körperlichen Übergriffen und Diebstahl.
 
Die Ordnungsrechtliche Unterbringung muss gerade auch für Frauen Sicherheit gewährleisten. Etwa durch abschließbare Einzelzimmer, und wenn Kinder mit ihren Eltern vom Wohnungsverlust betroffen sind, müssten besonders geeignete Unterbringungen zur Verfügung gestellt werden.
 
Eine schnelle und bereits bewährte Übergangslösung wäre aus Sicht der Aufbaugilde die Aufstellung von Minihäusern. „Unsere Erfahrungen sind sehr gut“, sagt Hannes Finkbeiner. „Die kleinen Häuser lassen sich auf geeigneten Grundstücken mit wenig Aufwand aufstellen und könnten kurzfristig die Not lindern“. Ohne die Kommunen klappt aber auch das nicht.